Futterkohle

Futterkohle

Pflanzenkohle kann durch die schwammartige Struktur effektiv für die Steigerung der Tiergesundheit sowie für die  Verbesserung des Stallklimas in der Landwirtschaft angewendet werden. Futterkohle kommt bereits bei einer großen Bandbreite von Nutz- und Haustieren als Zugabe im Futter zur Anwendung.

Vorteile von Futterkohle

  • Verringerung der Arzneimittelgabe und Arztbesuche
  • Prävention und Milderung von Verdauungsproblemen und  Magen-Darm-Beschwerden, verbesserte Blutwerte 
  • Ausleitung von Giften, wie Pestizide oder Mykotoxine 
  • Verbesserte Futterverwertung, Gewichtszunahme und Fleischqualität
  • Verbessertes Stallklima durch verringerte Ammoniakausdünstungen und andere Treibhausgase, somit erhöhtes Wohlbefinden bei Mitarbeiter*innen und Tieren 1 Schmidt H, Hagemann N, Draper K, Kammann C. (2019), The use of biochar in animal feeding. PeerJ 7:e7373. https://doi.org/10.7717/peerj.7373

Der mit Futterkohle angereicherte Mist sowie die Gülle können und sollten weiterverwendet werden, beispielsweise im betrieblichen Ackerbau. Pflanzenkohle wirkt dabei als Trägermaterial für Nährstoffe und steigert unter anderem die Güllewirksamkeit. Dadurch entsteht ein kostenneutraler Zweitnutzen. Dies wird als Kaskadennutzung der Pflanzenkohle bezeichnet. Weitere Vorteile bei der Anwendung der angereicherten Futterkohle auf dem Feld finden Sie auf der Bodenkohle-Wissensseite. 

Pflanzenkohle bewirkt eine langfristige und stabile Kohlenstoffspeicherung, wodurch der Einsatz von Pflanzenkohle in der Landwirtschaft zur Bildung von Negativemissionen führt und CO2-Senkenzertifikate (CO2 Removal Certificate, CORC) veräußert werden können.

Grad der Entwicklung 

Futterkohle ist eines der am weitesten entwickelten und erprobten Produkte aus Pflanzenkohle. Die Entwicklung ist soweit fortgeschritten, dass bereits auf die Tierart zugeschnittene Futterkohle-Präparate angeboten werden. 

In der Schweiz hat sich die Zugabe von Pflanzenkohle im Futter bei Viehbetrieben aufgrund der enormen Vorteile und Kaskadennutzung in der letzten Dekade stark durchgesetzt. In anderen europäischen Ländern ist der Einsatz der Futterkohle bei Nutz- und Haustieren noch weitaus weniger verbreitet, gewinnt allerdings zunehmend an Bedeutung.

Anwendung

Die Darreichungsform der Futterkohle ist an die jeweilige Tierart gebunden, sodass verschiedene Varianten existieren. Futterkohle wird hierbei meist als Mehl in Nassfutter oder als Pellets in Trockenfutter eingesetzt. Für den gezielten Einsatz muss die Pflanzenkohle sorgfältig ausgewählt werden, da jede Pflanzenkohle aufgrund der Ausgangsmaterialien und der Art und Weise der Herstellung unterschiedlich ist. Konfigurierte Futterkohle-Mischungen können in Korngröße, Feuchtigkeit und Ausgangsmaterial variieren.

Dosierung bei unterschiedlichen Tieren

Für die Dosierung der Futterkohle werden von den gängigen Anbietern folgende Empfehlungen je nach Tierart gegeben:

TierartDosierung pro Körpergewicht & TagDosierung anhand Futtergewicht
Rind 0,4  kg / t  Gewichtbzw. vorbeugend: 0,1 kg / t 2 – 5 kg / t Futter
Kalb0,1 bis 0,2  kg / t Gewichtbzw. vorbeugend: 0,1  kg / t  kg / t Futter
Schweinkg / t Gewicht0,8 – 5 kg / t Futter 
Pferd0,1 – 1  kg / t1 kg / t Futter
Geflügel (Kleinvieh)0,1g – 2g / pro Tier (25g – 5 kg) (1 Prise)1,5 bis 5 Kg / t Futter
Hund0,1 g /kg 1 bis 2 g / Tag 
Katze 0,1 g/kg 1 bis 2 g / Tag 
Nager0,1g – 1g / 25 – 50g

Futterkohle kann anhand des Eigengewicht des Tieres oder anhand des Futtergewichts dosiert werden. Jungtiere erhalten ungefähr ein Viertel bis die Hälfte der Dosis für ausgewachsene Tiere. Futterkohle kann sowohl zur Vorsorge als auch bei akutem Bedarf, beispielsweise bei Magen-Darm-Beschwerden, angewendet werden. 

Bei Erkrankung eines Tieres kann die Tagesdosis für einige Tage um 50 % erhöht werden. Während Medikamente verabreicht werden, sollte keine Futterkohle zugefüttert werden, da die Pflanzenkohle den Medikamentenwirkstoff zum Teil bindet bzw. sollte die Dosierung mit medizinischem Fachpersonal abgeklärt werden.

Zulassung & Zertifizierung

Futterkohle unterliegt strengen Prüfrichtlinien. Innerhalb des Zertifizierungssystems des European Biochar Consortium (EBC) wird für Futterkohle die EBC-Feed Zertifizierung benötigt. In der EU ist Pflanzenkohle als Einzelfuttermittel auf Grundlage der EU-Verordnung 68/2013 als “Erzeugnis, das durch Verkohlung von Pflanzenmasse gewonnen wird” 2EU-Komission (2013) VERORDNUNG (EU) Nr. 68/2013 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel, TEIL C Verzeichnis der Einzelfuttermittel, aufgerufen am 12.Juli 2022 von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0068 zugelassen. Insofern die in Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, kann die Futterkohle auch ohne EBC-Zertifizierung in den EU-Ländern ausgebracht werden.

Nennung von pflanzlicher Kohle in der EU-VERORDNUNG 68/2013, Ausschnitt aus dem Verzeichnis der Einzelfuttermittel 3Eu-Komission (2013) VERORDNUNG (EU) Nr. 68/2013 DER KOMMISSION
vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel, TEIL C Verzeichnis der Einzelfuttermittel, Aufgerufen am 12.Juli 2022 von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0068

Soll Pflanzenkohle über das Futter verabreicht werden, ist es verpflichtend, eine geprüfte und zertifizierte Kohle zu verwenden. Für Futterkohle bestehen jedoch andere Zertifizierungen als im Nahrungsergänzungsmittel-Bereich. Um die Qualität nachzuweisen, hat sich die international verbreitete Futtermittel-Zertifizierung GMP+ verbreitet, bzw. wird eine QS-Standardisierung unter den Pflanzenkohle-produzierenden Firmen genutzt.4GMP+, Aufgerufen am 20.Juli 2022 von https://www.gmpplus.org/de/feed-certification-scheme/

In Österreich existiert zusätzlich die AMA Pastus+ Zertifizierung, für die Pflanzenkohle-Produkte zugelassen werden können. In der Schweiz, wo Futterkohle bereits seit 2013 zugelassen ist, muss die Kohle die Anforderungen gemäß der Futtermittel-Verordnung (FMV) und der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV) einhalten5Charnet. Nicht jede Kohle darf in den Boden. Aufgerufen am 26.07.2022 von https://charnet.ch/nicht-jede-kohle-darf-in-den-boden/.

Die Verwendung der Futterkohle in der biologischen Landwirtschaft ist seit 2018 in Österreich zugelassen und seit Januar 2020 in der EU. Zuvor war es nur möglich, FiBL-gelistete Produkte in der biologischen Landwirtschaft zu verwenden. Diese Möglichkeit besteht weiterhin. Nicht alle Bioverbände unterstützen die Verwendung von Pflanzenkohle ausdrücklich. Unter dem Demeter-Siegel ist die Verwendung der Pflanzenkohle nur als Kompostierungshilfe in Form von organischem Dünger und als Mulchmaterial seit Januar 2022 erlaubt6Demeter (2022), RICHTLINIEN 2022,
Erzeugung und Verarbeitung Richtlinien für die Zertifizierung »Demeter« und »Biodynamisch«. GÜLTIG AB 01. JANUAR 2022. Aufgerufen am 20.Juli 2022 von https://www.demeter.de/sites /default/files/richtlinien /richtlinien_gesamt.pdf#page=91
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biochar zero image
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Bildnachweis:

©Depositphotos/KarepaStock (Foto-ID: 237501858)


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